Montag, 19.05.2008

„Patientenverfügung – medizinisch, ethisch und rechtlich“: Podiumsdiskussion im St. Elisabeth-Hospital Beckum

Am 28. Mai diskutieren Fachleute im Krankenhaus – Moderator des Abends ist Dr. jur. Klaus Wessel

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„Patientenverfügung – medizinische, ethische und rechtliche Gesichtspunkte“, unter diesem Titel steht eine Podiumsdiskussion mit Fachleuten aus Medizin, Pflege und Rechtsprechung. Die von Arbeitsgerichtsdirektor Dr. jur. Klaus Wessel moderierte Podiumsdiskussion findet statt am kommenden Mittwoch, 28.Mai, um 17.00 Uhr im großen Konferenzraum des St. Elisabeth-Hospitals Beckum, 7. Obergeschoss. Eingeladen sind alle Interessierten; der Eintritt ist frei.

Der Einsatz aller medizinisch-technischen Mittel der modernen Intensivmedizin kann auch die unerwünschte Folge haben, Leiden und Sterben schwer kranker Menschen zu verlängern. Die Patientenverfügung stellt eine Möglichkeit der vorherigen Willensäußerung dar. In den Grundsätzen der Bundesärztekammer (BÄK) ist bereits seit einigen Jahren festgelegt, dass Patientenverfügungen für Ärzte „ver­bind­lich sind, so­fern sie sich auf die konkrete Behandlungssituation beziehen und keine Umstände erkennbar sind, dass der Patient sie nicht mehr gelten lassen würde“. Das Interesse an qualifizierten Informationen zum Thema Patientenverfügung ist, wie Erfahrungen der vergangenen Jahre gezeigt haben, außerordentlich hoch. Am kommenden Mittwoch diskutieren:

  • Rainald Gehringhoff, Rechtsanwalt und Notar, Beckum,
  • Andreas Hornung, Richter am Amtsgericht, Warendorf,
  •  Dr. Hermann Bönisch, Chefarzt Innere Medizin, Vorsitzender Ethik-Komitee, St. Elisabeth-Hospital, Beckum,
  • Dr. med. Wolf-Dieter Oberwetter, Chefarzt Anästhesiologie und Intensivmedizin, St. Elisabeth-Hospital, Beckum,
  • Marion Wank, Pflegedienstleitung C.E.M.M. Caritas-Sozialstationen, Beckum.

 

Die Veranstaltung wird vom St. Elisabeth-Hospital in Zusammenarbeit mit dem Verein „Freunde und Förderer des Beckumer Krankenhauses e.V.“ angeboten.

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