Der Schutz unserer Patien:innen sowie der Mitarbeiter:innen hat für uns weiterhin oberste Priorität. Besuche sind unter folgenden Bedingungen gestattet:
Besucher:innen ist ein Zutritt zum St. Elisabeth-Hospital Beckum nur unter der angeordneten 2G Plus-Regel gestattet. Das heißt, dass Besucher:innen das Haus besuchen dürfen, bei denen 14 Tage nach vollständiger Impfung verstrichen sind oder die als Genesen gelten. Beide Personengruppen müssen zusätzlich einen maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vorweisen können. Besucher:innen sind zudem verpflichtet, während des gesamten Aufenthaltes, eine FFP2-Maske zu tragen. Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz ist nicht ausreichend.
Besucher:innen erhalten zudem die in der Verordnung geforderte Möglichkeit sich montags bis freitags, zwischen 09.30 Uhr und 10.00 Uhr im Operativen Aufnahmezentrum (OAZ) testen zu lassen. Die Mitarbeiter:innen des Patientenbegleitdienstes und der Patienteninformation informieren hierfür jeweils die Mitarbeiter:innen im OAZ.
Für Patient:innen auf der Intensiv- und Isolierstation gelten gesonderte Regelungen, die mit dem behandelnden Arzt abgesprochen werden müssen. Besucher:innen registrieren sich zunächst am Empfang mit der Adresse und unterziehen sich im Anschluss einem kurzen Gesundheitscheck. Um die Registrierung zu vereinfachen, ist es auch möglich, das Formular auf der Startseite des St. Elisabeth-Hospitals Beckum unter www.krankenhaus-beckum.de herunterzuladen und bereits ausgefüllt mitzubringen.
Weiterhin gilt, dass eine besuchende Person pro Patient:in für eine Stunde kommen darf, ohne sich vorher anzumelden. Die Besucher:innen sind aufgefordert sich dabei untereinander abzustimmen. Dabei sind jedoch die Verhaltens- und Hygienevorgaben strikt einzuhalten, um die Sicherheit für Patient:innen und Mitarbeiter:innen zu gewährleisten. Die Besuchszeiten beginnen um 14.00 Uhr, letzter Einlass ist um 17.00 Uhr.
In den Ambulanzen des St. Elisabeth-Hospitals Beckum gilt weiterhin die 3G-Regel.