Montag, 24.03.2014

Patientenfürsprecherin hat ein offenes Ohr für Patienten

Ab sofort steht allen Patientinnen und Patienten des St. Elisabeth-Hospitals Beckum eine Patientenfürsprecherin zur Seite, die sich ihrer Beschwerden annimmt.

Die Qualitätsbeauftragte, Michaela Ochsenfeld, Resi Gerwing und der kaufmännische Direktor, Dr. Jan Deitmer (v.l.), freuen sich, nun eine Patientenfürsprecherin am Krankenhaus zu haben.

Wir freuen uns, dass wir mit der Beckumerin, Resi Gerwing, eine Patientenfürsprecherin für unser Krankenhaus gewinnen konnten, die ehrenamtlich, als neutrale Person, all denjenigen als Ansprechpartnerin zur Verfügung steht, die sich mit ihrer Beschwerde nicht an die Mitarbeiter des Krankenhauses wenden möchten", erklärte Dr. Jan Deitmer, kaufmännischer Direktor des heimischen Krankenhauses.

"Beschwerden sind in unserem Haus "Chefsache", betont Michaela Ochsenfeld, die im Qualitätsmanagement des Hauses tätig ist. Beschwerden, egal ob sie an der Information, bei einem Mitarbeiter oder schriftlich abgegeben werden, finden den Weg zu ihr und werden nach Bearbeitung mit dem Direktorium besprochen. "Gerne klären wir den Sachverhalt in einem persönlichen Gespräch. Wir haben mehrere Wege Hinweise und Anregungen, aber auch Kritik aufzunehmen.", so die engagierte Mitarbeiterin. Zusätzlich kann nun auch die Patientenfürsprecherin, Resi Gerwing, angesprochen werden.

Resi Gerwing, ist über die Telefonzentrale der Information des Krankenhauses unter der Rufnummer 02521/841-0 erreichbar.

 

Themenkasten:

Patientenfürsprecher/innen arbeiten ehrenamtlich in Krankenhäusern. Sie sind unabhängig und nicht weisungsgebunden. Sie unterstützen Patienten bei Problemen und Beschwerden gegenüber dem Krankenhaus. Die Patienten/innen haben die Möglichkeit, Kontakt aufzunehmen. Grundlage für die Arbeit und Aufgaben der Patientenfürsprecher/innen bildet das Landeskrankenhausgesetz. Die Patientenfürsprecher sind seit 1974 im Berliner Landeskrankenhausgesetz vorgeschrieben. Das Gesetz führt dazu aus: "Der Patientenfürsprecher prüft Anregungen und Beschwerden der Patienten und vertritt deren Anliegen. Er kann sich mit Einverständnis des betroffenen Patienten jederzeit und unmittelbar an die zuständigen Stellen wenden. Der Patientenfürsprecher hat alle Sachverhalte, die ihm in dieser Eigenschaft bekannt werden, vertraulich zu behandeln, denn sie unterliegen der Schweigepflicht." Die Patientenfürsprecher arbeiten ehrenamtlich.