Montag, 26.10.2015

Vortrag zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht fand großes Interesse

Im Rahmen der Vortragsveranstaltung "Medizinischer Mittwoch", informierten sich rund 120 Interessierte über das Thema "Patientenverfügung".

Der Rechtsanwalt, Rüdiger Gockel, informierte im Rahmen einer Vortragsveranstaltung über die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

Der Beckumer Rechtsanwalt und Notar, Rüdiger Gockel, berichtete über die bisherige Entwicklung und erklärte, dass es erste Entwürfe bereits im Jahr 1996 gab und das Patientenverfügungsgesetz im Jahr 2009 in Kraft trat. Im Jahr 2013 folgte dann das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten.

Im Gesetz ist festgehalten, dass der Behandelnde verpflichtet ist, die Einwilligung des Patienten einzuholen. Nur bei unaufschiebbaren Maßnahmen, wie beispielsweise in einem Notfall, darf durch einen Notarzt auch eine lebensrettende Maßnahme erfolgen, ohne dass eine Einwilligung vorliegt. "Im BGB ist die Definition einer Patientenverfügung festgehalten, die nur von einwilligungsfähigen volljährigen, also geschäftsfähigen Personen, getroffen werden darf", so Gockel.

Im weiteren Verlauf des Vortrags erklärte der Rechtsanwalt den Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, beleuchtete, welche Auswirkungen eine Patientenverfügung auf die vom Arzt für notwendig gehaltene Behandlung hat und auch was geschieht, wenn sich der Patientenvertreter und der Arzt über die Behandlung nicht einig werden, sowie viele weitere Aspekte.

Im Anschluss an den informativen Vortrag nutzten viele Interessierte die Möglichkeit, Fragen zu stellen.