"Wir verstehen, dass die Situation für Angehörige sehr belastend ist, jedoch dient diese Verordnung dazu, all unsere Patienten und Mitarbeiter vor einer Infektion zu schützen", so der Pflegedirektor Michael Blank. Rechtlich ist für das heimische Krankenhaus der § 2 der Coronaschutzverordnung bindend, nach dem in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen auch weiterhin keine Besuche gestattet sind.
Zur Kontaktaufnahme mit Angehörigen besteht die Möglichkeit Briefe oder Postkarten abzugeben, Telefonate zu führen oder auch über ein Kontaktformular auf der Website des Krankenhauses den Angehörigen eine Nachricht zukommen zu lassen. Ist das Formular ausgefüllt und abgesendet, wird es dem jeweiligen Patienten am darauffolgenden Werktag vom Stationspersonal überbracht. Dadurch wird den Angehörigen und Freunden die Möglichkeit gegeben, den Patienten trotz des Besucherstopps gute Wünsche zukommen zu lassen.