Donnerstag, 22.04.2021

Geänderte Besucherregelung ab 22. April im St. Elisabeth-Hospital Beckum

Angesichts der Verbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Deutschland empfehlen die Gesundheitspolitik und das Robert-Koch-Institut „die Reduzierung von sozialen Kontakten mit dem Ziel der Vermeidung von Infektionen“. Den Krankenhäusern wurde dringend empfohlen, Besuche möglichst einzuschränken. Das Virus stellt für kranke und alte Menschen eine besondere Bedrohung dar. Aus diesem Grund ändert das St. Elisabeth-Hospital Beckum ab dem 22. April die Besucherregelung.

Angesichts der Verbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Deutschland empfehlen die Gesundheitspolitik und das Robert-Koch-Institut „die Reduzierung von sozialen Kontakten mit dem Ziel der Vermeidung von Infektionen“. Den Krankenhäusern wurde dringend empfohlen, Besuche möglichst einzuschränken. Das Virus stellt für kranke und alte Menschen eine besondere Bedrohung dar. Aus diesem Grund ändert das St. Elisabeth-Hospital Beckum ab dem 22. April die Besucherregelung. Neu ist, dass pro Woche nur noch ein Besuch pro Patient möglich ist.

Dabei sind die Verhaltens- und Hygienevorgaben strikt einzuhalten, um die Sicherheit für die Patienten und für die Mitarbeiter zu gewährleisten.

Patientinnen und Patienten auf einer Normalstation (Station E, 3, 4, 5, 6) können,

  1. nur nach telefonischer Anmeldung (02521 8418261) Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 bis 15.00 Uhr
  2. von zwei zuvor festgelegten Personen
  3. frühestens ab dem 6. Tag nach Aufnahme
  4. für maximal eine Stunde
  5. einen Besucher/in um 14.00 Uhr, 15.00 Uhr oder 16.00 Uhr empfangen
  6. es ist nur ein Besuch pro Person wöchentlich möglich

In besonderen Behandlungsfällen (z.B. Kinder und Jugendliche, rechtlich Betreute, sterbende, palliativ versorgte, vollstationär behandelte psychiatrische und hochgradig dementiell erkrankten Patientinnen und Patienten) werden darüber hinaus Besuche in einem individuell zu bestimmenden Zeitrahmen ermöglicht. Dazu gehören auch Besuche von Seelsorgerinnen und Seelsorgern, Betreuerinnen und Betreuern.

Das Mitbringen von offenen Lebensmitteln und Speisen ist nicht gestattet!

In täglicher Abstimmung mit dem Träger, der St. Franziskus Stiftung in Münster, sowie mit dem Gesundheitsamt in Warendorf und nach den Vorsorgeempfehlungen des Gesundheitsministeriums, passt das St. Elisabeth-Hospital Beckum seine Vorsorgemöglichkeiten an.    

Die Patientenversorgung, inklusive der Sprechstunden, läuft wie bisher uneingeschränkt weiter.

Aktuelle und medizinisch zuverlässige Informationen zum Corona-Virus stellt das Robert-Koch-Institut auf seiner Internetseite bereit: www.rki.de