Mittwoch, 08.02.2006

Geänderte Struktur in Krankenhäusern

Unter der Überschrift: „Strukturveränderung im Krankenhaus Auswirkungen des DRG- Systems“ referierte der Verwaltungsleiter des St.-Elisabeth-Hospitals, Dr. Justitin Möhring, kürzlich vor Teilnehmern der Arbeitsgemeinschaft Beckumer Altenpolitik.

Dr. rer. pol. Justin Möhring

Er führte aus, dass sich in den vergangenen Jahren viele Krankenhäuser zusammengeschlossen haben. In diesem Zusammenhang sei zu sehen, dass St. Elisabeth nun als zwölftes Krankenhaus unter dem Dach der St.-Franzis­kus-Stiftung in Münster die Ge­sellschaftsform einer GmbH an­genommen habe. Der Zusammen­schluss berge viele Vorteile, vom Nutzen des gemeinsamen fachli­chen Erfahrungswissen wie dem Qualitätsmanagement bis hin zu Vorteilen im gemeinsamen Einkaufs. Auch wenn die Investitio­nen vom Land derzeit gesteppt wurden, so stehe der Kranken­hausstandort Beckum wegen der Neueinrichtung der Geriatrie an erster Stelle der Investitionsliste.

Die wichtigste Strukturveränderung im Krankenhaus sei die begonnene Umstellung des Preissystems  auf diagnoseabhängige Leistungsentgelte die so genann­ten DRG.s. Die Berechnung er­folgt nicht mehr über die Anzahl der Tage im Krankenhaus, sondern über die erbrachte Leistung nach Fallgruppen. Der wirt­schaftliche Erfolg oder Misser­folg eines Krankenhauses ent­scheide sich nunmehr dadurch, inwieweit es durch die Planung von Behandlungspfaden gelinge die Normalverweildauer bei einer entsprechenden Diagnose einzuhalten oder gar zu unter­schreiten. Diese Veränderung ha­be schon jetzt dazu geführt, die durchschnittliche Verweildauer in allen Krankenhäusern auf 8,9 Tage zu reduzieren, machte der Referent deutlich.

Die Leistungsverdichtung uns Erhöhung des wirtschaftlichen Drucks sei auch politisch gewollt, so Dr. Möhring. Das Beckumer Krankenhaus habe sich sehr gut auf das neue Preissystem einge­stellt und sei wirtschaftlich ro­bust. Dies erkenne man schon daran, dass in Beckum im Unter­schied zu vielen anderen Häusern keine Notwendigkeit bestehe, ta­rifliche Abstriche wie etwa eine Kürzung des Weihnachtsgeldes vorzunehmen. ­

Bei der anschließenden Diskus­sion wurde besonders von älteren Patienten zu bedenken gegeben, dass aufgrund der verkürzten Verweildauer häufig die medizi­nische Akut-Behandlung zwar abgeschlossen, die alltäglichen Fähigkeiten jedoch ohne Hilfe noch nicht wiederhergestellt sei­en. Diese zumeist pflegerischen Hilfestellungen mussten privat finanziert werden, weil sie weder über die Krankenkasse noch über die Pflegeversicherung abzurechnen seien. Diese Problematik sei bisher ungeklärt, räumte Dr. Möh­ring ein. Er verwies aber darauf, dass die Geriatrie mit dem Angebot der Früh- Reha und Tagesklinik eine gezielte Problemlösung darstelle.