Donnerstag, 10.11.2011

Informationen von Experten am Tag des Betreuungsrechts

Auch in Beckum fand in dieser Woche der vom Justizministerium Nordrhein-Westfalen landesweit initiierte Tag des Betreuungsrechts statt. Im Amtsgericht Beckum informierten Experten aus den Bereichen Geriatrie, stationäre und häusliche Pflege, Betreuung, Seniorenpolitik und Recht über alle tatsächlichen und rechtlichen Fragen der Betreuung.

Ralf Kruse, Leiter des Amtsgerichts Beckum, Heike Ripsam, Christoph Wettengel und Rainald Gehringhoff informierten am Tag des Betreuungsrechts.

Im Mittelpunkt stand dabei die oft gestellte Frage: Was passiert, wenn ich nicht mehr selbst entscheiden kann?". Der Informationstag fand seine Fortsetzung im Veranstaltungssaal des St. Elisabeth-Hospitals Beckum, wo alle Interessierten eine Vortragsveranstaltung mit Podiumsdiskussion erwartete.

Der Pflegedirektor, Michael Blank, begrüßte die zahlreichen, interessierten Besucherinnen und Besucher.
Den Auftakt der Vortragsreihe machte der Richter Christoph Wettengel, Betreuungsrichter am Amtsgericht Beckum, der in seinem Vortrag Bezug auf die Voraussetzungen einer rechtlichen Betreuung nahm. Der Rechtsanwalt und Notar Rainald Gehringhoff referierte über die Möglichkeiten zur Einrichtung einer Vorsorgevollmacht und Frau Heike Ripsam, ININ-Betreuung Beckum, berichtete über das Spannungsfeld zwischen tatsächlicher und rechtlicher Betreuung sowie zur ehrenamtlichen Betreuertätigkeit. Im Anschluss daran machte der Chefarzt der geriatrischen Abteilung des St. Elisabeth-Hospitals Beckum, PD Dr. med. Thomas Vömel deutlich, wie lange ein Mensch aus medizinischer Sicht eigenverantwortlich handeln kann.

Im Anschluss an die sehr informativen Vorträge standen die Referenten für Fragen der Interessierten zur Verfügung und beantworteten diese gern.