Generell gilt, dass ein Zutritt zum St. Elisabeth-Hospital Beckum nur unter der bundesweit geltenden 3G-Regel gestattet ist, das heißt, das Personen das Haus besuchen dürfen, bei denen 14 Tage nach vollständiger Impfung verstrichen sind, die einen maximal 48 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vorweisen können oder aber, die genesen sind. Als genesen gilt man, wenn man eine vor mindestens vier Wochen ausgeheilte Covid-19-Infektion plus Impfung nach sechs Monaten nachweisen kann. Besucher werden gebeten, entsprechende Nachweise mitzubringen, um Verzögerungen beim Einlass zu vermeiden.
Voraussetzung für den Besuch ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz, der während des gesamten Aufenthaltes und auch in den Zimmern zu tragen ist. Für Patientinnen und Patienten auf der Intensiv- und Isolierstation gelten gesonderte Regelungen, die mit dem behandelnden Arzt abgesprochen werden sollen. Der Besucher hat sich am Empfang mit der Adresse zu registrieren und sich einem kurzen Gesundheitscheck zu unterziehen. Um die Registrierung zu vereinfachen, ist es auch möglich, das Formular auf der Startseite des St. Elisabeth-Hospitals Beckum unter www.krankenhaus-beckum.de herunterzuladen und bereits ausgefüllt mitzubringen.
Bei Fieber, einer Atemwegserkrankung oder Krankheitsgefühl erfolgt kein Einlass. Auch die Hände müssen vor dem Besuch und nach Abschluss gründlich desinfiziert werden. Zudem muss in den Zimmern der Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden.
In täglicher Abstimmung mit dem Träger, der St. Franziskus Stiftung in Münster, sowie mit dem Gesundheitsamt in Warendorf und nach den Vorsorgeempfehlungen des Gesundheitsministeriums, passt das St. Elisabeth-Hospital Beckum seine Vorsorgemöglichkeiten an.
Die Patientenversorgung, inklusive der Sprechstunden, läuft wie bisher uneingeschränkt weiter.
Aktuelle und medizinisch zuverlässige Informationen zum Corona-Virus stellt das Robert-Koch-Institut auf seiner Internetseite bereit: www.rki.de