Der Beckumer Rechtanwalt und Notar, Rüdiger Gockel, berichtete über die Entwicklung der drei unterschiedlichen Verfügungen und erklärte zu beachtende Dinge anschaulich an Beispielen. Der Vortrag beschäftigte sich natürlich auch mit dem Inhalt und der Form dieser Verfügungen, beleuchtete aber auch die Folgen, wenn derartige Regelungen nicht getroffen worden sind. Fragen wie: Was geschieht, wenn zwar eine Vollmacht, aber keine Patientenverfügung vorliegt? Ist ein Ehepartner berechtigt, Anordnungen zu medizinischen Behandlungen seines Partners zu treffen oder etwa einen Vertrag für diesen zu unterschreiben?, wurden von Rüdiger Gockel beantwortet.
Der Rechtsanwalt zeigte den Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht auf und beleuchtete welche Auswirkungen eine Patientenverfügung auf die vom Arzt notwendig gehaltene Behandlung hat und auch was geschieht, wenn sich der Patientenvertreter und der Arzt über die Behandlung nicht einig sind. "Der Referent wies außerdem auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 227 StGB hin, wonach das Verbot gewerbsmäßiger Sterbehilfe verfassungswidrig ist."
Im Anschluss an den informativen Vortrag nutzten viele Interessierte die Möglichkeit, Fragen zu stellen.