Der Beckumer Rechtanwalt und Notar, Rüdiger Gockel, möchte alle Interessierten über das wichtige Thema informieren und wird die Unterschiede zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht erläutern. Er wird zu den aktuellen Problemen aus diesem Rechtsgebiet referieren. Es geht insbesondere um das brandneue Gesetz zur Änderung der Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen, welches seit dem 22. Juli 2017 in Kraft getreten ist und möglicherweise dazu führt, dass die bisher erteilten Vorsorgevollmachten neu gefasst, zumindest aber ergänzt werden müssen. Auch die Auswirkungen des Beschlusses des BGH vom 06.07.2016 zu Patientenverfügungen sorgen immer noch für große Unsicherheit bei den Beteiligten und den Notaren. Der BGH hatte dort entschieden, dass die schriftliche Äußerung, „keine lebenserhaltenden Maßnahmen" zu wünschen, für sich genommen nicht die für eine bindende Patientenverfügung notwendige konkrete Behandlungsentscheidung des Betroffenen enthält.
Die Anforderungen an eine Patientenverfügung sind damit verschärft worden. Es soll daher darauf eingegangen werden, wann eine sogenannte qualifizierte Patientenverfügung, die dann auch als Grundlage für alle Entscheidungen dienen kann, anzunehmen ist. Zudem wird oft die Frage gestellt, wozu man denn überhaupt eine Vorsorgevollmacht benötigt, es müsse doch eine Patientenverfügung ausreichen. Auf die Folgen derartiger "unvollständiger" Regelungen wird der Referent ebenfalls eingehen.
Im Anschluss an den Vortrag ist Raum für Fragen und Diskussionen gegeben. Der Eintritt ist frei und eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.