Qualitätsbericht - Wir schaffen Transparenz

Gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V sind alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser verpflichtet jährlich, erstmals im Jahr 2005 für das Jahr 2004, einen strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. In einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen, dem Verband der privaten Krankenversicherung e.V. und der Deutschen Krankenhausgesellschaft unter Beteiligung der Bundesärztekammer sowie des Deutschen Pflegerates wurden Inhalt und Umfang des strukturierten Qualitätsberichts festgelegt.

Selbstverständlich erfüllt die St. Elisabeth-Hospital GmbH Beckum die gesetzlichen Vorgaben, geht aber in einigen Fällen darüber hinaus.